FAQ

A: Wie werde ich Mitglied in der Holdorfer Energiegenossenschaft?

Mitglied zu werden ist ganz einfach – in nur zwei Schritten sind Sie dabei:

1. Antrag ausfüllen
Laden Sie den Mitgliedsantrag unter „FAQ- Downloads“ herunter und tragen Sie ein, wie viele Anteile Sie erwerben möchten. Senden Sie den ausgefüllten Antrag im Original per Post an die Energiegenossenschaft oder geben Sie ihn direkt im Rathaus ab.

2. Bestätigung erhalten und starten
Nach erfolgreicher Prüfung durch den Vorstand erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Der Mitgliedsbeitrag wird anschließend per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.

Willkommen bei der Energiegenossenschaft Holdorf eG!
Mit Ihrer Mitgliedschaft gestalten Sie aktiv die Energiezukunft unserer Gemeinde mit.

Fragen?
Bei Rückfragen rund um die Mitgliedschaft hilft der Vorstand gerne weiter:
egholdorf(at)gmail.com

B: Jährliche Dividende?

Als Mitglied der Energiegenossenschaft haben Sie Anspruch auf eine jährliche Dividende. Deren Höhe wird jedes Jahr neu festgelegt – abhängig von der tatsächlichen Energieproduktion und dem erzielten Gewinn der Genossenschaft.

Bitte beachten Sie: Sollte es aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat notwendig sein, kann die Auszahlung der Dividende in einem Jahr auch entfallen.

C: Meine Rechte als Genossin bzw. Genosse?

Die Energiegenossenschaft Holdorf funktioniert nach dem Prinzip der Gemeinschaft. Jedes Mitglied hat – unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung – genau eine Stimme in der Generalversammlung. Damit wird sichergestellt, dass keine Mehrheitseigner: innen die Entscheidungsfindung dominieren und die Unabhängigkeit der Genossenschaft gewahrt bleibt.

Die Energiegenossenschaft Holdorf ist ein Projekt von allen Genossen– und jedes Mitglied trägt dazu bei, die Zukunft aktiv mitzugestalten.

D: Welches Mindestalter gibt es für die Mitgliedschaft? Kann ich auch für meine Kinder Anteile erwerben?

Ja, auch Minderjährige können mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten Genossenschaftsmitglied werden.

Wenn Sie Anteile für Ihr Kind erwerben möchten, tragen Sie den Namen des Kindes im Mitgliedsantrag ein und unterschreiben als Erziehungsberechtigte: r. Mit dem 18. Lebensjahr, gehen die auf seinen oder ihren Namen eingetragenen Anteile sowie das Stimmrecht auf das Kind über.

Soll die Gewinnausschüttung auf ein anderes Konto überwiesen werden, können Sie uns dies jederzeit mitteilen. Wir passen die Kontodaten entsprechend an.

E: Gibt es Risiken bei einer Beteiligung?

Wie bei anderen Geldanlagen, wie beispielsweise Aktien, sind auch bei der Beteiligung an der Genossenschaft Risiken nicht vollständig auszuschließen. Genossenschaftsanteile stellen eine unternehmerische Beteiligung dar, deren Wert und Erfolg vom Geschäftsergebnis der Genossenschaft abhängen.

Die Haftung jedes Mitglieds ist auf die Höhe der gezeichneten Geschäftsanteile begrenzt. Eine Nachschusspflicht (Haftung mit Privatvermögen) ist gemäß der Satzung ausgeschlossen.

Aus Erfahrungen mit anderen Genossenschaftsprojekten in Deutschland lässt sich sagen, dass die Beteiligung an einer Energiegenossenschaft eine vergleichsweise sichere Form der Investition darstellt. Zudem wird der Geschäftsbetrieb der Holdorfer Energiegenossenschaft regelmäßig durch eine professionelle, externe Prüfung des Genossenschaftsverbands Weser-Ems überwacht.

Die Beteiligung an der Holdorfer Energiegenossenschaft stellt Investition in nachhaltige Energiegewinnung und den regionalen Klimaschutz dar.

F: Geschäftsanteil – was ist das?

Ein Geschäftsanteil bezeichnet den Betrag, mit dem sich eine Person an einer Genossenschaft beteiligt. Die Höhe eines Geschäftsanteils ist in der Satzung der Holdorfer Energiegenossenschaft festgelegt und beträgt 250 Euro.

G: Dividende versteuern?

Ja, Kapitalerträge, wie beispielsweise die Dividende aus der Energiegenossenschaft, unterliegen der Steuerpflicht. Um Steuern zu sparen, ist es empfehlenswert, einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Weitere Informationen sowie den entsprechenden Freistellungsauftrag finden Sie auf unserer Homepage.

H: Austritt aus der Energiegenossenschaft?

Der Austritt aus der Holdorfer Energiegenossenschaft ist einfach und flexibel. Sie können mit einer Frist von zwölf Monaten zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich austreten. Es gibt keine Mindestdauer für Ihre Mitgliedschaft.

Beim Austritt haben Sie Anspruch auf Rückzahlung Ihrer Geschäftsanteile. Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass jemand anderes Ihre Anteile übernimmt – dies wird von der Genossenschaft geregelt.

Haben Sie es sich anders überlegt und möchten wieder eintreten? Kein Problem! Füllen Sie einfach den Mitgliedsantrag neu aus und senden uns diesen zu.